Knochenbrand

[980] Knochenbrand, Knochennekrose, das Absterben eines Knochens oder Knochenteils infolge des Aufhörens der Ernährung desselben (durch Verletzung, Embolie, Skrofulose, Syphilis). Das abgestorbene Knochenstück (Sequester) trennt sich durch Eiterung ab und kann durch Neubildung von Knochensubstanz eingeschlossen werden (Knochen- oder Totenlade). Heilung durch operative Entfernung (Sequestrotomie oder Nekrotomie).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 980.
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