Kollegium

[988] Kollegĭum (lat.), Gesamtheit mehrerer Personen, die gleiches Amt oder gleicher Beruf verbindet; vom Staate anerkannte Korporation mit bestimmtem Zweck; Anstalt für Schul- und Unterrichtszwecke, akademisches Gebäude; Hörsaal auf Universitäten und die akademische Vorlesung das. (Kolleg).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 988.
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