Kopfsteuer

[1005] Kopfsteuer, unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die einzelnen Personen gleichmäßig ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit trifft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1005.
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