Kriegsgefangene

[1022] Kriegsgefangene, die Angehörigen eines Heers, die in die Gewalt des Feindes geraten, wurden im Altertum zu Sklaven gemacht, im Mittelalter streng behandelt und nur gegen Lösegeld freigegeben. Nach jetzigem Völkerrecht [1022] sind sie nur als Sicherheitsgefangene zu behandeln und nach Friedensschluß freizugeben; Offiziere dürfen auf Ehrenwort, an dem gegenwärtigen Kriege nicht mehr teilzunehmen, entlassen werden. – Vgl. Cros (franz., 1900).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1022-1023.
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