Landsturm

[14] Landsturm, das allgemeine Aufgebot aller waffenfähigen Männer zur Verteidigung gegen feindlichen Einfall, besteht im Deutschen Reich durch Gesetz vom 11. Febr. 1888 [s. Beilage: Deutschland, Heer]. In Österreich-Ungarn zerfällt der L. nach Gesetz von 1886 in zwei Aufgebote: vom 18. bis 38. und vom 38. bis 42. Lebensjahre. Auch Italien und die Schweiz haben einen L.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 14.
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