Leiche

[38] Leiche, Leichnam (Cadāver), der abgestorbene tierische Organismus, geht nach dem Aufhören des normalen Stoffwechsels in Fäulnis über, die sich durch bestimmte Erscheinungen (Leichenerscheinungen) kundgibt, durch Gerinnung des Blutes und der Muskelsubstanz (Leichenstarre, Totenstarre, erst mit beginnender Fäulnis wieder verschwindend), Verschwinden der tierischen Wärme (Leichenkälte), Verfärbungen der Haut infolge Blutsenkung (Totenflecke, Leichenflecke); später hebt sich die Haut blasig ab und es tritt Fäulnisgeruch auf. Die entstehende Jauche enthält eigentliche Leichengifte (Leichenalkaloide, s.d.) nur in geringer Menge; die Leichenvergiftungen sind vielmehr als Infektionen anzusehen, so treten Leichentuberkel, schmerzhafte, warzenähnliche Hautknoten, auf, wenn der Verstorbene an Tuberkulose litt, oder Leichenpusteln und eiterige Entzündungen bei Infektion an einer septischen L., während die L. nicht infektiöser Kranker (z.B. Selbstmörder, Herzkranker) ganz ungiftig ist. Bei jedem Todesfall muß behufs Feststellung des Todes die Leichenschau oder Totenschau durch den behandelnden Arzt oder den amtlich verpflichteten Leichenschauarzt stattfinden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 38.
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