Monopol

[206] Monopōl (grch., »Alleinhandel«), das dem Staate vorbehaltene oder einer Person oder Körperschaft verliehene Recht, Fabrikation und Verkauf eines bestimmten Gegenstandes oder überhaupt ein gewinnbringendes Unternehmen ausschließlich zu betreiben (Tabaks-, Branntwein-, Petroleum-, Opium-M. u.a.); monopolisieren, zum M. machen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 206.
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