Nachforschungsprotest

[236] Nachforschungsprotest, Windprotest, Protesturkunde, die erhoben wird, wenn Geschäftslokal oder Wohnung des Wechselschuldners nicht zu ermitteln ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 236.
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