Nähmaschine

[239] Nähmaschine, Mechanismus zur Herstellung von Nähten in den verschiedenen Webstoffen sowie in Leder und andern Materialien vermittelst einer an der Spitze geöhrten Nadel und entweder eines fortlaufenden Fadens (überwendlicher Stich, Reihnaht, Kettenstich) oder zweier Fäden, deren einer sich unterhalb des zu nähenden Gegenstandes vermöge eines Schiffchens oder Greifers mit dem Oberfaden verschlingt (Doppelketten-, Doppelsteppstich), zugleich mit mannigfachen Hilfsapparaten für besondere Nähte, wie Säumen, Einfassen, Wattieren, Benähen von Knopflöchern etc. Die Bewegung geschieht mittels Handkurbel (Handmaschinen), Trittvorrichtung (Tretmaschinen) oder Motor (z.B. Elektromotor). Nachdem das Prinzip der N. schon früher erfunden, gilt als Schöpfer derselben Elias Howe, der sich 1846 eine Schiffchenmaschine patentieren ließ. Gegenwärtig gibt es mehrere tausend Patente. Um gebräuchlichsten sind noch immer die Systeme von Singer (für Haushaltungen), Wheeler & Wilson (für gewerbliches Weißnähen), Grover & Baker (zu Ziernähten).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 239.
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