Notverordnungen

[288] Notverordnungen, solche Verordnungen, welche nach den meisten deutschen Verfassungen in der Zeit, wo der Landtag nicht versammelt ist, als provisorisches Gesetz, unter Gegenzeichnung des Staatsministeriums von dem Monarchen im Fall eines Notstandes erlassen werden dürfen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 288.
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