Öffentlichkeit und Mündlichkeit

[300] Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege, die Grundsätze, welche zusammen mit der Unmittelbarkeit des Verfahrens den heutigen Prozeß, Straf-wie Zivilprozeß, beherrschen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 300.
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