Papiergeld

[349] Papiergeld, vom Staate ausgegebene unverzinsliche Papiere, denen ein bestimmter Geldwert aufgeprägt und die im inländischen Verkehr das Metallgeld zu ersetzen bestimmt sind (s. Geld und Kassenscheine); dann auch Banknoten (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 349.
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