Passiergewicht

[361] Passiergewicht, das Gewicht, welches eine durch den Umlauf abgenutzte Münze wenigstens haben muß, um im Verkehr noch als gesetzliches Zahlungsmittel zu gelten; bei den Reichsgoldmünzen 1/2 Proz. geringer als ihr Normalgewicht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 361.
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