Paten

[363] Paten (vom lat. pater, Vater), ursprünglich Bürgen (sponsōres) für die redliche Absicht der zur Taufe Angemeldeten, später nur Taufzeugen und Bürgen für christl. Erziehung. In der kath. Kirche gibt es auch bei der Firmung P., und das Patenamt begründet geistl. Verwandtschaft, daher ein Ehehindernis. In der evang. Kirche kann das Recht der Patenschaft notorischen Verächtern der Kirche entzogen werden (preuß. Kirchengesetz vom 20. Juli 1880). – P. heißen auch die Patenkinder im Verhältnis zu ihren Tauf- oder Firmzeugen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 363.
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