Platzmajor

[421] Platzmajor, der dem Kommandanten einer Festung oder größern Garnison zur Regelung des Garnison-und Wachdienstes beigegebene Offizier, früher stets ein Major, jetzt zuweilen ein Hauptmann.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 421.
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