Portopflichtige Dienstbriefe

[437] Portopflichtige Dienstbriefe, in Deutschland unfrankierte Briefe von Behörden, für die der Empfänger, weil in eigener Angelegenheit an ihn gerichtet, nachträglich das Porto in Höhe frankierter Briefe zu entrichten hat.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 437.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika