Pragmatische Sanktion

[447] Pragmatische Sanktion, unverletzliches, zu bleibender Dauer bestimmtes Staatsgrundgesetz. Wichtig die franz. P.S. von 1438 und die deutsche von 1439, die die Macht des Papstes beschränkten; dann die österr. von 1713 (6. Dez. 1724 proklamiert), durch die Karl VI. die Erbfolge auch auf weibliche Nachkommen ausdehnte.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 447.
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