Prioritätsaktien

[457] Prioritätsaktien, Prioritäten, Aktien, denen gegenüber den übrigen Aktien ein Vorzug (in bezug auf Dividendenzahlung etc.) eingeräumt ist; Prioritätsobligationen, bisweilen Bezeichnung für die von Aktiengesellschaften ausgegebenen Obligationen (s.d.), weil sie ebenfalls ein Vorzugsrecht auf Zahlung der Zinsen aus dem Reingewinn haben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 457.
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