Probejahr

[458] Probejahr, das Jahr, in welchem in Deutschland der Kandidat des höhern Schulamtes (Probandus) nach bestandener Prüfung an einer höhern Schule in die praktische Lehrtätigkeit eingeführt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 458.
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