Prokuration

[460] Prokuratīon (lat.), Auftragsbesorgung, Stellvertretung, insbes. der vorläufige Abschluß eines Ehekontrakts zwischen fürstl. Personen durch einen Bevollmächtigten. Prokurātor, Bevollmächtigter, Stellvertreter, Sachwalter; bei den Römern die kaiserl. oder fiskalischen Finanzbeamten; in Klöstern der Klosterschaffner. Prokuratoren von San Marco, in der Republik Venedig die 9 höchsten Staatsbeamten, aus denen der Doge gewählt wurde.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 460.
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