Reede

[502] Reede (Rhede), nach der See zu liegender Teil eines Hafens, in dem die Schiffe die günstige Zeit zum Einlaufen (die von den Gezeiten abhängt) und Absegeln erwarten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 502.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: