Reichsarmee

[507] Reichsarmee, die in den letzten Jahrhunderten des alten Deutschen Reichs dadurch gebildete Kriegsmacht, daß die Reichsstände im Kriegsfall eine Anzahl Truppen stellen oder ein Äquivalent an Geld (sog. Ritterpferde) zahlen mußten; ihre Gesamtzahl 1521 auf 4000 Reiter und 20.000 Fußgänger, 1681 auf 12.000 Reiter und 28.000 Fußgänger festgesetzt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 507.
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