Reichsmilitärgericht

[509] Reichsmilitärgericht, der oberste deutsche, 1. Okt. 1900 gebildete Gerichtshof in militärgerichtlichen Angelegenheiten für die gesamte bewaffnete Macht des Reichs in Berlin; an der Spitze steht ein General als Präsident. Das R. zerfällt in Senate (für das bayr. Heer ein besonderer Senat), die in der Regel mit 4 militär. und 3 jurist. Mitgliedern besetzt sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 509.
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