Requirieren

[518] Requirieren (lat.), betreiben; um Rechtshilfe ersuchen. Requisīt, Erfordernis; die zur Aufführung eines Theaterstücks erforderlichen Gerätschaften. Requisitiōn, Forderung; Ausschreibung von Lieferungen; Ersuchen einer Behörde an eine andere um Leistung der Rechtshilfe (s.d.); militärisch: Beitreibung von Lebensmitteln für Mannschaften und Pferde im Kriege ohne Barzahlung (sog. Requisitionssystem, im Gegensatz zur Magazinverpflegung); Requisitionsschreiben (Requisitoriāl), die schriftliche Aufforderung zur Requisition.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 518.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika