Reservedivisionen

[519] Reservedivisionen, im deutschen Heere die zur Verstärkung der Feldarmee bestimmten, aus Mannschaften der Reserve und Landwehr gebildeten Divisionen; in der deutschen Marine Verbände von je 4 Schiffen, von denen je 2 (Stammschiffe) im Dienst, die andern dienstbereit sind und bei der Mobilmachung von der Hälfte der Besatzung der Stammschiffe besetzt werden, die fehlende Besatzung wird durch Reservisten ausgefüllt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 519.
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