Rezépt

[524] Rezépt (lat.), Vorschrift, insbes. Anweisung des Arztes zur Bereitung der Arzneimittel in der Apotheke. Die Regeln für Abfassung der R. lehrt die Rezeptierkunst. Die Nachahmung eines R. wird als Urkundenfälschung bestraft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 524.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika