Seiltrieb

1720. Seilscheibe.
1720. Seilscheibe.

[684] Seiltrieb, Schnurtrieb, Triebwerk zur Kraftübertragung (s.d.) mittels eines oder mehrerer über Seilscheiben (s.d. nebst Abb. 1720) geführter Seile (Hanf-, Drahtseil, Stahlschnur) ohne Ende. (S. Riementrieb.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 684.
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