Staatshoheit

[748] Staatshoheit, s.v.w. Staatsgewalt (s. Staat) oder die in ihr enthaltenen Herrschaftsrechte (s. Regal); je nach dem Inhalt und der Richtung der letztern bezeichnet man die S. als Gebiets-, Militär-, Gerichts-, Finanz- etc. Hoheit.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 748.
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