Staudamm

[756] Staudamm, dammartiges Bauwerk (s. Damm) zur Aufstauung des Wassers eines Flusses, Teiches etc., entweder zur Regulierung des Hochwasserabflusses oder zur Ausnutzung des Wassers zur Speisung von Kanälen, Bewässerungen, zum Betriebe industrieller Anlagen oder zur Trinkwasserversorgung; vielfach auch Talsperre (s.d.) genannt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 756.
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