Damm

[386] Damm, künstliche langgestreckte Bodenerhöhung zur Überleitung eines Weges, einer Eisenbahn über die Unebenheiten des Geländes, bei Wasserbauten zur Abhaltung des Wassers von der Baustelle (Fangdamm) oder zur Anstauung eines fließenden Wassers (Staudamm, s.d.); oder zum Schutz von Ländereien gegen Überschwemmung (Deich, s.d.). Die obere ebene Fläche eines D. heißt Krone, die abgedachten Seitenflächen Böschungen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 386.
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