Steuermann

[766] Steuermann, auf Handelsschiffen der im Kommando auf den Schiffsführer folgende Seemann. Die Berechtigung zur Ausübung des Steuermannsberufes wird in Deutschland durch eine Prüfung nach dem Besuch einer Navigationsschule erworben. Das daraufhin ausgestellte Steuermannspatent berechtigt zu einjähriger aktiver Dienstzeit in der Kriegsmarine. An Bord der Segelschiffe sind zwei bis drei Steuerleute, auf Dampfern drei bis vier (Schiffsoffiziere genannt). In der Kriegsmarine ist S. ein Deckoffizier (s.d.), der bei der Navigierung (s.d.) des Schiffs verwendet wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 766.
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