Superfizies

[790] Superfizĭes (lat.), Oberfläche; in der Rechtssprache alles auf der Oberfläche eines Grund und Bodens Gebaute oder Gepflanzte; dann Gebäuderecht (superfiziarisches Recht), das erbliche und veräußerliche dingliche Recht an einem auf fremdem Grund und Boden stehenden Gebäude [790] (Platz- oder Erbbaurecht), nach welchem dem Berechtigten (Superfiziār) während der Dauer des Rechts die Eigentumsausübung zusteht (Bürgerl. Gesetzb. §§ 1012 fg.). Superfiziāl, superfiziéll, auf der Oberfläche befindlich, dieselbe betreffend; oberflächlich.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 790-791.
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