Tagesordnung

[802] Tagesordnung, bei parlamentarischen und andern Versammlungen die Zusammenstellung und Aufeinanderfolge der in einer Sitzung zu erledigenden Gegenstände; zur T. übergehen, einen gestellten Antrag auf sich beruhen lassen, sei es ohne (einfache T.) oder mit (motivierte T.) Angabe von Gründen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 802.
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