Telegraphenverkehr

[816] Telegraphenverkehr, der durch die Telegraphie vermittelte Nachrichtenverkehr. Derselbe ist durch die Gesetzgebung geregelt (Telegraphengesetz vom 6. April 1892) und durch strafgesetzliche Bestimmungen (Reichsstrafgesetzb. §§ 217-20 und 355) geschützt. Zum Schutze der unterseeischen Kabel wurde am 14. März 1884 eine Konvention geschlossen, der 38 Staaten beigetreten sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 816.
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