Telephon

Telegraphie. II.
Telegraphie. II.

[817] Telephōn (grch.), Fernsprecher, Apparat zur Übermittlung von Tönen oder Worten auf weite Entfernungen, entweder durch Fortleitung des Schalls (akustische T.) oder durch den elektr. Strom (elektr. T.); letztere sind für weite Entfernungen allein tauglich; das erste elektr. T. wurde 1860 von Phil. Reis (s.d.) konstruiert. Bei dem 1877 in Deutschland eingeführten T. von Bell wird eine vor den mit Drahtspulen umwickelten Polen eines Stahlmagneten befindliche Eisenmembran beim Sprechen in Schwingungen versetzt, die in den Spulen Magnetinduktionsströme erzeugen; dieselben, durch eine Telegraphenleitung nach einer entfernten Station (Fernsprechamt) fortgepflanzt, durchlaufen das. die Spulen eines gleichen Apparats und versetzen dessen Platte in gleiche, hörbare Schwingungen. Das Bellsche T. ist Empfänger und Sender zugleich und trägt auch in seinem Magneten die Stromquelle in sich. Bei den mit Batterieströmen arbeitenden T. wird jetzt als Sender meist ein Mikrophon (s.d.) benutzt. [Tafel: Telegraphie II, 1-11.]

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 817.
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