Unfallverhütung

[888] Unfallverhütung, die Bestrebungen, die die in Industrie und Gewerbe beschäftigten Arbeiter vor Unfällen zu schützen suchen; die Vorschriften hierüber sind durch deutsches Reichsgesetz vom 6. Juli 1884 angeordnet und zur Durchführung der Unfallversicherung von den Berufsgenossenschaften zu erlassen. – Vgl. Platz (1889 u. 1890).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 888.
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