Unsichere Kantonisten

[891] Unsichere Kantonisten, unsichere Dienstpflichtige, diejenigen, welche sich der Gestellungspflicht entziehen; sie werden von der Losung ausgeschlossen und sofort eingestellt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 891.
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