Kantonisten

[580] Kantonisten, von der Kantonverfassung (s. d.) Friedrich Wilhelms I. herrührende volkstümliche Bezeichnung der ausgehobenen Rekruten, im Gegensatz zu den freiwillig Eingetretenen. Unsichere K., Wehrpflichtige, die sich der Gestellung entziehen, ohne sich der Fahnenflucht schuldig zu machen. In Rußland hießen Soldatenkinder, die gegen spätere Dienstverpflichtung auf Staatskosten erzogen wurden, früher ebenfalls K.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 580.
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