Veto

[919] Veto (lat., »ich verbiete«), im alten Rom die Formel, mit welcher die Volkstribunen Senatsbeschlüsse für ungültig erklärten; daher Befugnis jemandes, durch seinen Widerspruch einen Beschluß unwirksam zu machen; in konstitutionellen Staaten steht dem Regenten der Volksvertretung gegenüber entweder ein unbedingtes, absolutes V., oder nur ein beschränktes, suspensives V. zu. (S. auch Liberum Veto.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 919.
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