Vollstreckungsbehörden

[933] Vollstreckungsbehörden, die mit der Vollstreckung richterlicher Anordnungen und Urteile betrauten Behörden; Straf-V. ist die Staatsanwaltschaft, V. in Zivilsachen Gerichtsvollzieher und Amtsgericht, teilweise auch die Notare.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 933.
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