Vorverfahren

[936] Vorverfahren, im Strafprozeß die gemeinschaftliche Bezeichnung für das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und die gerichtliche Voruntersuchung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 936.
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