Wahlvergehen

[942] Wahlvergehen, die Verletzungen der zum Schutze des Wahlrechts erlassenen Vorschriften; es gehören dahin die Wahlfälschung, die Wahlbestechung (s.d.) und die Verhinderung eines Wahlberechtigten, sein Wahlrecht auszuüben (Reichsstrafgesetzb. §§ 107-109).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 942.
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