Wandlungsklage

[950] Wandlungsklage, redhibitorische Klage, die Klage, welche der Käufer gegen den Verkäufer auf Wiederaufhebung des Vertrags hat, wenn die veräußerte Sache zugesagte Eigenschaften nicht hat oder Mängel (s. Gewährsmängel) hat, die der Verkäufer zu vertreten hat (Bürgerl. Gesetzb. § 462).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 950.
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