Wegeordnungen

[961] Wegeordnungen, Wegegesetze, die Gesetze, welche die öffentlichen Wege und die an denselben bestehenden Rechtsverhältnisse betreffen, in Deutschland Landesgesetze; dem Reiche steht nach der Reichsverfassung Art. 4, Nr. 8, die Gesetzgebung über die Herstellung von Landstraßen im Interesse der Landesverteidigung und des öffentlichen Verkehrs zu.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 961.
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