Zession

[1022] Zession (lat.), die Abtretung einer Forderung an einen dritten (Zessionār), damit dieser sie für seine Rechnung statt des bisherigen Gläubigers (Zedenten) gegen den Schuldner geltend mache. – Zessibel, abtretbar; Zessibilität, Abtretbarkeit; zessieren, aufhören, wegfallen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1022.
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