Züchtigung

[1034] Züchtigung, körperliche, als Kriminal- oder Disziplinarstrafe, s. Prügelstrafe. Ein Züchtigungsrecht steht den Eltern, Vormündern, Lehrern und gewerblichen Lehrherren [1034] zu; eine Überschreitung desselben wird als Körperverletzung geahndet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1034-1035.
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