Zwangsbewegungen

[1039] Zwangsbewegungen, bei Menschen und Tieren nach einseitigen Verletzungen des Mittelhirns eintretende eigentümliche krampfhafte, nach abnormen Richtungen erfolgende Bewegungen: Reitbahn- oder Manegebewegung, unausgesetzte Bewegung in der Peripherie eines Kreises; Wälz- oder Rollbewegung, Wälzen um die Längsachse des Körpers; Zeigerbewegung, uhrzeigerartige Bewegung bei Verharren der Hinterbeine auf einem Punkt; krampfhaftes Vor- und Rückwärtseilen. Auch Verdrehungen und unwillkürliche Schwankungen der Augen kommen als Z. vor.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1039.
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