Starost

[395] Starost, polnisch, s. v. w. unser Landhauptmann, Kreisamtmann, Landrath. Ein polnischer S. stand einem gewissen Bezirke (Grod) vor und bezog auf Lebenszeit seine Einkünfte aus gewissen zu seinem Amte gehörenden Gütern, den Starosteien. Jetzt kommt diese Würde nur noch als Titel vor.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 9. [o.O.] 1837, S. 395.
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