Sechtes Kapitel.

Eidgenössische Kriegsverfassung[614] 564.

Die drei grundlegenden Schlachten der Schweizer Größe sind geschlagen von den Bauernschaften der Urkantone, Morgarten von ihnen allein, Laupen zusammen mit den Bernern, Sempach zusammen mit den Luzernern. Auch noch andere Gebirgsgemeinden der Nachbarschaft erfochten in kleinerem Maßstab ähnliche Siege. Glarus riß sich los von der habsburgischen Herrschaft und wehrte zwei Jahre nach Sempach einen Einfall österreichischer Kriegsscharen ab durch ein Gefecht an der Letzi von Näfels (9. April 1388), dessen Verlauf aber nur sagenhaft überliefert ist.

Die Appenzeller erhoben sich gegen die Herrschaft des Abtes von St. Gallen und riefen die Schwyzer zu Hilfe. Diese setzten ihnen zunächst einen Ammann und kamen mit Hilfstruppen, als der Abt und seine Bundesgenossen heranzogen, die Bauern wieder zu unterwerfen. Das Treffen bei Vögelinseck (15. Mai 1403) verlief ganz analog dem von Morgarten, indem die äbtische Schar, als sie eine Letzi durchbrechen wollte, aus der Flanke angegriffen wurde. Sie verlor gegen 200 Tote. Am Stoß (17. Juni 1405)[614] besiegten die Appenzeller ein österreichisches Heer, ähnlich wie bei Vögelinseck, nur daß der plötzliche Anfall aus der Flanke stattfand, nicht während der anrückende Feind vor einer Letzi kämpfte, sondern als er sich durch die unverteidigte Letzi, eine schmale Öffnung brechend, eben hindurcharbeitete. Besonders wird erwähnt der Steinhagel, mit dem die Appenzeller ihren Angriff eröffneten.

Die Walliser besiegten ein großes bernisches Heer 1419 bei Ulrichen, indem sie es im Marsch angriffen; wiederum eine Analogie zu Morgarten.

Die Kriegsverfassung in allen Kantonen ist die urgermanische, das allgemeine Landesaufgebot, die allgemeine Wehrpflicht, deren Idee, deren Spuren sich vielfach in den rein germanischen, wie sogar in den romanisch-germanischen Völkern erhalten haben, deren tatsächliche Anwendung, Brauchbarkeit und schließlich große Entwickelung aber allein in diesem Teil der Alpenlandschaften zu finden ist.

Ein Beschluß der Landsgemeinde von Schwyz im Jahre 1438 bestimmte,565 daß jeder nach seinem Vermögen seine gute Wehre besitzen solle. Jährlich sollen auf der ordentlichen Landsgemeinde drei Männer für jedes Viertel gewählt werden, die in jedem Hause die Harnische und Waffen besichtigen und zu entscheiden haben, ob sie nach dem Vermögen genügen oder nicht, und darnach Bußen verhängen. In Uri wurde ein ähnliches Gesetz am Allerheiligentag 1362 gegeben, und für die Städte ist es selbstverständlich.

Die Wehrpflicht galt ursprünglich vom 14., später vom 16. Jahr an.

Bei Morgarten werden wir annehmen dürfen, daß so ziemlich alle waffenfähigen Männer von Schwyz, wenn auch nicht alle auf dem Schlachtfeld, doch an der Grenze gewesen sind und sich für die zwei oder drei, höchstens vier Tage, die sie von Hause entfernt waren, ihre Verpflegung selbst mitgebracht haben. Je weiter man vom Kriegsschauplatz entfernt war, und je länger ein Kriegszug dauerte, desto weniger war das möglich. Es wurde dann von der Kantonsobrigkeit beschlossen, wie groß der »Auszug« sein solle,[615] und die Zahl auf die einzelnen Gemeinden repartiert,566 die ihrerseits nach Ermessen bestimmte, wer auszuziehen hatte. Wer sich nicht stellte, dem sollte nach der ältesten Handveste der Zähringischen Städte das Haus zerstört werden. Zuweilen scheint gelost worden zu sein, wer auszuziehen habe, im allgemeinen aber waren, wegen der Hoffnung auf Beute, mehr bereit, mitzuziehen, als aufgeboten waren, und liefen dann als »Freiheiten« nebenher. Vom Neapler Zug 1494 brachten manche Knechte 100-300 Goldstücke mit nach Hause, nach heutigem Verkehrswert vielleicht bis 50000 Franken.567

Die Verpflegung hatten ebenfalls die Gemeinden den Ausziehenden zu liefern und stellten auch die nötigen Saumtiere. Die »Reiskost«, die zu diesem Zweck als Steuer eingefordert wurde, gab häufig Anlaß zu Reibungen.568

Auch in den Städten waren Aushebung und Fürsorge für die Verpflegung dezentralisiert. In Bern gab es 17 Stuben oder Gesellschaften, die ihren Mitgliedern die Verpflegung und etwa nötige Vervollständigung der Ausrüstung gaben, und namentlich auch einen baren Sold, das Reisgeld, das seit 1337 nachweisbar ist. Diese Stuben waren der Stadt für ihre Mannschaft verantwortlich.569

Neben der mitgegebenen und gelieferten Verpflegung wurde nach Umständen auch dafür gesorgt, daß der freie Verkehr dem Feldlager Lebensmittel zum Verkauf zuführte.570[616]

In einer Beschreibung der Schweiz, die zur Zeit der Burgunderkriege der Dekan von Einsiedeln, Albrecht von Bonstetten, Ludwig XI. von Frankreich überreichte, ist berechnet, daß Bern allein 20000, die Eidgenossenschaft der acht Orte 54000 und der ganze Bund mit seinen Zugewandten und Untertanen 70000 Mann stellen könne. Man nimmt an, daß in der Tat ungefähr soviel wehrhafte Männer vorhanden waren. Bei Murten hat Bern mit seinem Landgebiet tatsächlich etwa 8000 Mann im Felde gehabt, gleich etwa 10% der Seelenzahl, die auf 80000 zu veranschlagen sein wird.

Die Form der Aufstellung, auf die wir noch zurückkommen werden, ist die denkbar einfachste, der festgeschlossene Gevierthaufe, der ebenso viel Mann in der Front wie in der Flanke, nach allen Seiten gleich stark ist. Es ist keine neue Erfindung, sondern der alte germanische Keil oder Eberkopf, wie wir ihn bereits im vorigen Bande eingehend behandelt haben, die von der Natur gegebene Form, in der Fußvolk sich bewegen und sich zugleich verteidigen kann, wenn es von Reitern bedroht wird. In der Verteidigung werden sich dabei die Ecken mehr oder weniger abrunden. Mit einem naheliegenden Bilde nannten die Schweizer einen solchen die Spieße nach allen Seiten vorstreckenden Haufen einen Igel. Solche Haufen haben wir auch sonst im Mittelalter gefunden, und wenn sie nicht häufiger vorkommen, so rührt das daher, daß das Fußvolk ja sehr selten selbständig auftritt, sondern immer als Hilfswaffe für die Reiter aufgefaßt wird, wozu die Fußmänner sich auflösen, es sei denn, daß sie eben in einem solchen Haufen den Rittern als Zuflucht dienen. Daß die Berner, Luzerner und Züricher die Gewohnheit annahmen, in solchen Haufen zu fechten, ist zweifellos die Folge ihrer Vereinigung mit den Bauernschaften.[617] Namentlich bei den Bernern finden wir Spuren, daß ihr ursprüngliches Kriegswesen ganz dasselbe war, wie anderer deutscher Städte, Ritter mit Unterstützung von Fußmännern mit Spieß und Armbrust. Erst das Bündnis mit den Waldstättern und der Hinblick auf ihre Erfolge wird die Berner Herren gelehrt haben, was zu erreichen sei durch die Taktik, daß man nicht bloß die Ritter durch die Fußmänner als einzelne unterstützen ließ, sondern durch zusammengeballte Massen geschlossene Stöße führte, Massen, für die man dann nicht bloß die Stadtbürger, sondern auch die untertänigen Bauern heranzog. Die Bauern der Urkantone, man darf wohl sagen, noch in einem gewissen Zusammenhang mit der Fechtweise der Urgermanen, sind die Väter dieser Kampfesweise.571

Von irgendwelchen gemeinschaftlichen Übungen hören wir nichts, und sie haben auch sicherlich nicht stattgefunden.572 Jeder übte sich die einfachen Handgriffe mit Spieß und Hellebarde selbst ein, ebenso das Steinwerfen und schließlich auch das schwierigere Schießen mit der Armbrust, das viel Übung erfordert, das aber der Besitzer einer solchen Waffe nicht so leicht verabsäumt, besonders wenn er sie auch zur Jagd gebraucht. Schon die Jugend übte sich darin, und die Knaben von Uri und Luzern luden sich in den Jahren 1507 und 1509 gegenseitig zu Schützenfesten ein.

Wenn in manchen Aufgebotsschreiben vorgeschrieben ist, daß die Beamten, die die Harnischschau halten, nachsehen sollen, daß die Mannschaft »der mitgebrachten Wehren sich zu behelfen wisse«,573 so kann sich das wohl nur darauf bezogen haben, daß nicht einmal[618] jemand als Schütze mit einer Armbrust antrat, die er sich irgendwie verschafft, mit der er aber gar nicht umzugehen wußte. Woran der Mann mit der blanken Waffe gewöhnt wurde, das war allein: bei seinem Banner zu bleiben und von der Stelle, die ihm der Hauptmann gewiesen, zwischen seinen Nebenmännern, hinter seinem Vordermann vorwärts zu marschieren und sich, wenn man durch irgend ein Hindernis getrennt wurde, immer wieder eng zusammenzuschließen.

Da man nach der Trommel marschierte, war auch im Marsch ein gewisser Takt und Tritt, »justis passibus ad tympanorum pulsum«574 was man freilich noch nicht mit dem Tritthalten moderner, exerzierter Soldaten gleichzusetzen braucht. Auch die Germanen der Urzeiten hatten das ja schon gekannt.

Jeder Ort hatte sein Banner. In der Schlacht wurden die Banner alle in der Mitte der großen Gevierthaufen vereinigt; bei Murten waren in dem größten, dem Gewalthaufen, 27 Zeichen beieinander. Eine praktische Bedeutung können sie da nicht mehr haben. Aber auf dem Marsch und beim Lagern ist der Mann angewiesen, sich zu seinem Banner zu halten, und wer sich von ihm ohne Auftrag entfernt, ist schuldig.

Die Anknüpfung an die bürgerliche Obrigkeit gab den Schweizer Volksaufgeboten die Grundlagen des militärischen Gehorsams. Trotz der Autorität des Lehnsherrn oder Söldnerführers war es um den militärischen Gehorsam in den ritterlichen Heeren doch sehr schwach bestellt, weil ja dieses Kriegertum ganz auf der persönlichen Tüchtigkeit, Tapferkeit, Ruhmliebe beruhte und von Führung im Gefecht kaum die Rede war. Die Schweizer, mochten sie auch auf dem Marsch oder im Lager oder bei einer Plünderung ebenso wüst sein, wie die Söldnerbanden der Zeit, folgten doch in der Schlacht in ihrem geschlossenen Haufen dem Kommando, und in gefahrvollen Augenblicken wurde, wie wir von Erlach bei Laupen gesehen haben, die Gehorsamspflicht noch mit besonderer Freierlichkeit eingeschärft. In der Berner Chronik von Justinger (um 1420) wird immer von neuem darauf hingewiesen,575 wie das Unglück im[619] Kriege von Ungehorsam und Unordnung herkomme, und die Vorgesetzten ermahnt, nicht Milde walten zu lassen gegen die »Meineidigen« und Ehrlosen, die von dem Banner gewichen sind, und die von Bern werden gerühmt, daß sie »notfeste lüte zu hauptleuten erkusen, die man horte, forchte, der Gebot, Heißen und Ordnung man volgete«.

Wer flieht oder Flucht ruft, dessen Leib und Gut ist dem Richter verfallen, oder den darf sein Nebenmann ohne weiteres niederstechen.576 Vor jedem Gefecht sollen, nach einem Beschluß auf der Tagsatzung zu Luzern, Anfang 1475, die Hauptleute die Mannschaft schwören lassen, daß sie nicht plündern, bevor das Gefecht zu Ende ist, und bei der Nachhut sollen eine Anzahl Männer angestellt werden, die darauf achten und jeden auf der Stelle niederstechen, der dawider handelt.577

Eine anschauliche Beschreibung eines schweizerischen Heeresauszuges ist uns erhalten in dem Bericht eines mailändischen Gesandten, Bernhardinus Imperialis, der im Jahre 1490 einen Auszug der Züricher mitansah. »Somit zogen denn heute«, schreibt er,578 »alle in Ordnung, etwa 18 Mann mit Bannern, auf einen großen, rings ummauerten Platz; und da leisteten alle dem Brauche gemäß den Fahneneid der Treue und versprachen dem Hauptmann Gehorsam. Bei einer solchen Feier verzeihen sie sich gegenseitig Unbill und Haß.«

»Hernach setzten sie sich in Marschordnung in Bewegung; und zuerst kamen daher 12 Armbrustschützen zu Pferde, Edelleute einheitlich gekleidet; dann 2 Reiter und hierauf einige Schanzgräber mit den Äxten, dann Trommler und die Kompagnie der langen Spieße, mehr als 500. Die Hauptleute waren Söhne von Rittern; und sie gingen zu Fuß und alle geordnet, je drei und drei wohlbewaffnet. Hinternach folgten 200 Büchsenschützen, darauf 200 Hellebardenträger nach Art unserer ›Spedi‹. Hernach ein großer Trommler und die Pfeifer; dahinter das Banner, getragen von einem schönen Mann, alle zu Fuß; man kann jenes nicht zu Pferde[620] führen. Bei dem erwähnten Bannerträger waren 2 Gerichtsdiener des Landes mit dem Stab in der Hand, welcher anzeigt, daß sie die Verwalter der Gerechtigkeit sind. Jeder von ihnen kann, wenn er will, die Hand auf die Brust legen und ihn ins Gefängnis führen; niemand wird ihm widersprechen. Dann folgte – mit Respekt zu melden – der Scharfrichter samt 3 Gehilfen, und hierauf 6 Dirnen, ins Feld zu ziehen ausgewählt und bezahlt von der Stadt. Nach diesen zogen in der Ordnung vorbei mehr als 400 andere Hellebardenträger, den stärksten Leuten entnommen und unter ihnen am besten bewaffnet, weil sie, wie sie sagen, als Wache der Standarte dienen; ihre Waffen stellen gleichsam einen dichten Wald dar. Dann folgten 400 Armbrustschützen, und darunter waren viele Söhne von Edelleuten und aus allen Ständen des Landes; sie gingen alle kühnen Schrittes einher. Ihnen folgten noch viele Spießknechte. Alles in allem waren es um 4000 Mann, die Mannschaften aus einigen umliegenden Gebieten inbegriffen, die hierher untertan sind. Beim ganzen Auszug befanden sich über 20 Trommeln; zuletzt kamen 3 Trompeter zur Pferde, sie und ihre Trompeten in den Farben der Stadt. Gleich nachher der Hauptmann, Herr Konrad Schwend, Ritter, wohlgerüstet und zu Pferd mit vielen Sachen, die das goldne Wappen tragen; mit einem Kommandostabe und mit einem Straß von Blumen auf dem Kopf; hinter ihm der Page mit der Lanze; das Fähnchen oben an der Spitze trägt sein vergoldetes Wappen, ebenso der Schild. Hernach 6 Trabanten mit der Lanze am Schenkel und 12 Armbrustschützen, alle gut zu Pferde und Kleider und Lanzen einheitlich, samt Bedienten. Das ganze Heer hat weiße Kreuze angelegt, entweder an der Rüstung, an Hüten oder an Strümpfen.«

»Nach dem Hauptmann kam ein anderer Ritter, dem die Ordnung im Feld übertragen ist, mit mehr Lanzen und Armbrustschützen zu Pferde, alle mit demselben Gewand. Ferner vielleicht 30 Fuhrwerke mit Munition und Artillerie; darunter waren vier Stück schwere Geschütze, 50- bis 60- bis 70-Pfünder.«

»Hinter diesen da (den Zürichern) wird der Rest des (eidgenössischen) Bundes durchmarschieren; es soll eine große und schlagfertige Heeresrüstung werden.«[621]

Das mittelalterliche Kriegertum ist ein ständisches; die Spitzen bilden einen Adel; das schweizerische Kriegertum aber ist seinem Ursprung wie seinem Charakter nach demokratisch. Von der Schlacht bei Morgarten bis zu den Siegen über Karl den Kühnen empfinden die Schweizer ihre Schlachten als Kämpfe gegen die »Herren«, und diese sind über nichts unglücklicher, als daß sie von »groben Bauern« besiegt sind. Trotzdem ist wohl zu beachten, daß auch in der Schweizer Eidgenossenschaft ein sehr bedeutsames aristokratisches Element steckt, ebenso wie in dem ultra-demokratischen Athen von Kleisthenes bis Perikles der überlieferte Aristokratismus, wenn auch der konkreten politischen Rechte entkleidet, doch noch immer ein sehr wesentliches, ja führendes Element ist. In der Schweiz ist dieses aristokratische Element sogar noch stärker, insofern in den schweizerischen Kantonen und ganz besonders in dem schließlich mächtigsten, in Bern, die Verfassung dauernd eine aristokratische mit einem mäßig starken demokratischen Untersatz blieb. Ältere und neuere ritterliche Geschlechter sind es, die hier die Regierung und Führung in der Hand behalten, und die Stadt wiederum behandelt ihre Bauernschaften als untertänige, welche auf die städtische Politik keinerlei Einfluß haben und ihn auch nicht beanspruchen. Die Geschlechter in Bern regieren draußen ihre Bauernschaften als Feudalherren. Daß solche Bauern trotzdem mit patriotischer Hingabe die Schlachten ihrer Herren schlagen, erklärt sich durch die historische Entwicklung und durch die Form des schweizerischen Kriegswesens. In die großen Gewalthaufen dieses Fußvolks konnte man auch Bauernaufgebote hineinstellen, die von vornherein nur einen mäßigen Willen zur Tat mitbrachten; die wiederholten Siege aber, der Erfolg und die Beute verschmolzen die Bauernschaft mit der Stadt zu einer unauflöslichen politisch-kriegerischen Einheit. Die Grafen von Kiburg, von Nidau, von Greyerz, der Freiherr von Weißenberg, die Bubenberg, Ringenberg, Scharnachtahl, Erlach selber hätten mit einem Aufgebot ihrer Bauern für eine Feudalfehde im Felde gewiß nichts ausgerichtet, aber innerhalb des gesamten bernischen Aufgebots, von der Masse mit fortgerissen und von ihrem Geiste erfüllt, vollführten eben diese Bauern die unübertrefflichsten Kriegstaten, ohne sich doch von der Führung der Herren emanzipieren zu wollen. Ja selbst die rein bäuerlichen Urkantone, die[622] »Länder«, wie sie im Gegensatz zu den Städten genannt werden, hatten bei allem Haß gegen den Adel ein ganz klares Bewußtsein davon, wieviel sie dem Adel in ihren eigenen Reihen verdankten. Diese Bauern hatten wohl den Ursieg aller dieser Siege, die Schlacht bei Morgarten, allein gewinnen können, und wir haben gesehen, was für eine geniale Tat dieser Sieg war. Aber es war nur ein Sieg in der Verteidigung. Über die Grenzen ihrer Kantone hinaus reichte die Kraft dieser Bauernschaften, es sei denn zu bloßen Raubzügen, nicht. Der schließliche politische Erfolg, die völlige Vertreibung des Hauses Habsburg aus dem Alpengebiet und damit die Gründung des schweizerischen Staatswesens ist nur möglich geworden durch den Zutritt der Städte mit ihrem weiteren politischen Blick und ihren mehrseitigen wirtschaftlichen und militärischen Mitteln. Wir haben darüber ein sehr instruktives Zeugnis in der Geschichte des sogenannten Berner Twingherrnstreits. Die feudalen Ansprüche der Berner Rittergeschlechter in der Regierung ihrer Bauernschaften hatten hier kurz vor den Burgunderkriegen, 1470, Anlaß zu einem Konflikt gegeben. Ein demokratisch gesinnter Schultheiß namens Kistler, ein Fleischhacker seines Berufs, wollte diese Rechte beschneiden und überhaupt die Stellung der Geschlechter, auch das anspruchsvolle Auftreten ihrer Damen, einschränken; man machte den Vorschlag, die Eidgenossen um eine Vermittlung anzugehen, der Schultheiß aber lehnte diese Vermittlung ab und zwar, weil die Eidgenossen den Geschlechtern zu günstig gestimmt seien. Er sagte579 »sy schetzend keinen Berner denn die edlen. Ich bin etwan drü oder vier mal zu tagen gsin by inen, deßgelichen so sy hie sind gsin, hab ich inen flyßiger dann kein Berner gsellschaft gleistet. Aber da ist nach niemants frag, niemants ist inen angenem, keinem wünschend sy dank, niemant hat inen guts tan und das ir erhalten dann der adel von Bern. Ja sy bekennend heiter, das sy im Zürichkrieg und wieder den keiser und die Österrycher nit hettend mögen bestan, wenn die reisigen und der adel von Bern nit were gsin, und sprechend heiter, sy hettend üwers (euer) fußvolks nüt bedörfen, dann sy lüten darzu gnug gehept, aber reisigen volks und houptlüten[623] werend sy notwendig gsin, in dem habind ir sy erhalten; rümendt, wie sy inen die spyß (Speise) erhalten, den fyenden verhalten, alle ding erkundiget, – grosse ding, die sy inen zugebendt, und uns ander all vertutzend.«

Kistlers Gegner, der Säckelmeister Fränkli, konnte diese Schilderung nur bestätigen: die Eidgenossen erzählten immer von den alten Kriegen und wußten die Berner Reisigen und die Führung der Hauptleute, ohne die man oft zu schanden geworden wäre,580 nicht genug zu rühmen.


Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1923, Teil 3, S. 614-624.
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