9[345] 1. Zahl der nach Babylonien Exilierten.

Das Buch Jeremia hat zum Schluß einen Anhang über die Verbannten nach Babylonien, der wegen seiner sonderbaren Angabe der Zahlen und Daten die Exegeten, Historiker und Chronologen in Verzweiflung bringt. Es wird da berichtet, Nebukadnezar habe in seinem siebenten Regierungsjahr 3023 in Verbannung geschickt, in seinem achtzehnten Jahre 832, und in seinem dreiundzwanzigsten Jahre habe Nebusaradan, sein Feldherr, 745 verbannt. Die Zahlen sind korrekt, denn zum Schluß wird die Summe sämtlicher Exilierten angegeben: 4600. Auffallend ist zunächst an diesem Anhang, daß diese Angabe im Buche der Könige, wohin sie eigentlich gehört, nicht angeführt wird. Noch auffallender ist die Zeitangabe. 1. Es wird von einer Verbannung des Jahres 7 Nebuk. referiert. Allein in diesem Jahre, im letzten Jahre Jojakims, fand kein Krieg und keine Belagerung statt. Die kriegerische Unternehmung Nebukadnezars gegen Jerusalem trat erst während Jojachins Regierung ein, und die Übergabe der Stadt fand erst im Jahre 8 Nebuk. statt, wie ausdrücklich angegeben ist (Könige II, 24, 12): וכלמל הנמש תנשב לבב ךלמ (ןיכיוהו תא) ותא חקיו. In diesem Jahre erfolgte die erste Verbannung (das. 14-16). Denn da Jojachin nur 3 Monate regiert hat, so fallen der Krieg, die Belagerung Jerusalems, die Übergabe und die Verbannung, alles ins Jahr 8 Nebuk. Damit steht nun die Angabe von der Verbannung des Jahres 7 in vollem Widerspruch. – 2. Im achtzehnten Jahre soll nach dem Anhange eine zweite Verbannung stattgefunden haben. Aber Jerusalem wurde erst nach der wiederholten Angabe in Könige und Jeremia im Jahre 19 Nebuk. zerstört. Die Belagerung, welche die Zerstörung Jerusalems zur Folge hatte, dauerte vom 10. Monate des Jahres 9 Zedekia bis zum 4. Monate des Jahres 11 Zedekia, also 18 Monate, d.h. vom Jahre 17 bis zum Jahre 19 Nebuk. Erst nach der Einnahme der Stadt, mindestens einen Monat später erfolgte die Verbannung, also im Jahre 19 Nebuk. Das war die zweite Verbannung, diese soll im Jahre 18 Nebuk. stattgefunden haben – zweiter greller Widerspruch. Endlich 3. soll im Jahre 23 Nebuk. noch eine dritte Verbannung stattgefunden haben, wovon [345] das Buch der Könige gar keine Nachricht hat. Die notbehilfliche Ausgleichung, daß die in dieser Urkunde aufgezählten Deportationen nicht mit den in den anderen Quellen angegebenen koinzidieren, sondern diesen vorangegangen seien, so daß Nebuk. im siebenten und achten, ferner im achtzehnten und neunzehnten J. deportiert hätte, diese Ausgleichung ist absurd. Denn warum zählt diese Quelle gerade die der Entscheidung vorangegangenen Deportationen auf und verschweigt gerade die wichtigen nach der Einnahme Jerusalems? Aber auch abgesehen von diesem Umstande, so kann ja Nebuk. nicht im 7. Jahre Gefangene gemacht haben, da er erst im darauffolgenden Jahre den Krieg gegen Jojachin unternommen hat. Denn das ist doch wohl unstreitig, daß er gegen Jojakim durchaus nicht Krieg geführt hat, wie es das Buch der Könige darstellt, gegen dessen Autorität die Angabe der Chronik (u. Daniels), sobald sie im Widerspruch damit steht, zurücktreten muß. Hat also Nebuk. erst im 8. Jahre Judäa bekriegt, so kann er nicht ein Jahr vorher judäische Gefangene deportiert haben.

Indessen ist die hier aufgeworfene Schwierigkeit nicht unlösbar. Offenbar gab es zweierlei chronologische Berechnungen nach den Jahren Nebukadnezars. Wie die angeführte Stelle in Jeremia die Zerstörung des Tempels ins 18. J. Nebuk. setzt, so auch Josephus (Contra Apionem I. 21): Γέγραπται γὰρ ἐν αὐταῖς (ἡμετέραις βίβλοις), ὅτι Ναβουχοδονόσορος ὀκτωκαιδεκάτῳ τῆς αὐτοῠ βασιλείας ἔτει τὸν.. ναὸν ἠρἠμωσε. Die verschiedenen Datumangaben widersprechen also nicht einander, sondern beruhen auf einer differierenden Zählungsweise. Die eine Quelle setzt die Zerstörung ins Jahr 18 und die andere ins Jahr 19 Nebuk. Möglich, daß diese Differenz in der Verschiedenheit der Jahresanfänge ihren Grund hat. Die abweichende Notiz zählt also ein Jahr weniger, spricht aber immer von demselben Faktum.

Also das Jahr 7 in diesem Anhang entspricht dem Jahr 8 bei den übrigen.

Also das Jahr 18 in diesem Anhang entspricht dem Jahr 19 bei den übrigen.

Folglich das Jahr 23 in diesem Anhang entspricht dem Jahr 24 bei den übrigen.

In beiden ist also von denselben Deportationen die Rede. Dadurch ist die chronologische Schwierigkeit gehoben; die sachliche kann aber ebenfalls ausgeglichen werden. Wir wollen sie uns aber zuerst in ihrer Schärfe vergegenwärtigen. In dem Anhange ist die Zahl der ersten Deportation auf 3023 angesetzt und zwar im 7/8 Jahre Nebuk., d.h. bei Jojachins Gefangennahme. Aber diese Zahl ist viel zu gering. In Könige (II, 24, 14) ist die Zahl der Deportierten angegeben auf 10000: לכ תאו םירשה לכ תאו םלשורי לכ תא הלגהו רגסמהו שרחה לכו הלג םיפלא תרשע ליחה ירובג. In Vers 18 lautet die Zahl anders: םיפלא תעבש ליחה ישנא לכ תאו המחלמ ישע םירבג לכה ףלא רגסמהו שרחהו. Doch davon später. Die erste Deportation betrug also 10000 oder 8000 nach der einen Quelle und nach der anderen nur etwa 3000. Für die Zahl der Gefangenen bei der zweiten Deportation im Jahre 18/19 Nebuk. hat diese Quelle gar keine Angabe. Nach dem Anhange soll sie aber nur 832 betragen haben. Ist die Zahl nicht viel zu gering? Die zweite Deportation muß, so sollte man denken, viel, viel stärker als die erste gewesen sein, da der größte Teil des Volkes exiliert wurde und nur ein Minimalteil unter Gedalja geblieben ist. Für die Zahl der dritten Deportation vom Jahr 23/24 haben wir keinerlei Maßstab.

Die sachliche Schwierigkeit fällt weg, sobald man den Text beider Erzählungen ins Auge faßt. Bei der ersten Deportation werden in Könige drei Klassen der Deportierten aufgezählt; denn »ganz Jerusalem« wird weiter näher [346] erklärt: 1. Alle Fürsten (םירש), 2. alle Krieger (ליחה ירובג) und 3. alle Meister und Festungsbauer (רגסמו שרח). Alle diese sind involviert in der Angabe: Ganz Jerusalem. Die Relation will also sagen, aus Jerusalem sind in der ersten Deportation unter Jojachin 10 000 (respektive 8000) verbannt worden. Diese drei Klassen gehörten zu Jerusalem, die Fürsten (d.h. die Optimaten), die Krieger und die Waffenschmiede und Festungsbauer. Wieviel sind aber aus den Landstädten deportiert worden? Denn verschont sind diese doch schwerlich geblieben. Die Zahl der Gefangenen vom Lande gibt nun die zweite Quelle im Anhange an: רצארדכובנ הלגה רשא םעה הז השלשו םירשעו םיפלא תשלש םידוהי :עבש תנשב. Was unter םידוהי hier zu verstehen ist, kann nicht zweifelhaft sein. Es sind solche vom Stamme Juda, welche außerhalb Jerusalems wohnten. הדוהי שיא bedeutet die Landbevölkerung im Gegensatz zu den Bewohnern der Hauptstadt םלשורי יבשי (Jerem. 35, 13; 36, 31 u.a. St.). Die Landbevölkerung wird auch bezeichnet durch םהירעמ םיאבה הדוהי לכ (das. 36, 6). Nach der Verbannung sämtlicher Jerusalemer nach Babylon wird der Überrest vom Lande, der nach Ägypten auswanderte, genannt: םירצמ ץראב םיבשיה םידוהיה (das. 44,1). Nun ist alles in Ordnung. Bei der ersten Deportation sind verbannt worden 10 000 (–8000) aus Jerusalem, und Judäer vom Lande noch dazu 3023. Und so sind auch die übrigen zwei Angaben im Anhange aufzufassen. Diese Quelle zählte lediglich die Exulanten vom Lande auf. Bei der Angabe der Zahl der zweiten Deportation fehlt zwar das Wort םידוהי; aber es muß selbstverständlich ergänzt werden, da es bei der dritten nicht fehlt. ןדארזובנ הלגה םירשעו שלש תנשב תואמ עבש - השמחו םיעברא שפנ םידוהי םיחבט בר. Derjenige, welcher die Zahlen zusammengestellt hat, war ohne Zweifel ein Judäer vom Lande, und wahrscheinlich ein Leidensgenosse der Exulanten, der sich ihre Zahl notiert hat. Diese Notiz hat er als Marginalbemerkung zu Jeremia hinzugefügt. Dieses Verhältnis erkennt man daraus, daß in der Haupterzählung daselbst zweimal das Datum 19. Jahr Nebuk. vorkommt, in diesem Stück dagegen 18. Jahr. Beide können nicht von einem und demselben Verfasser herrühren. Der sachliche Widerspruch ist also ebenso aufgehoben wie der chronologische.

Durch diese Richtigstellung der Appendix-Notiz haben wir daran eine brauchbare Quelle, um die Gesamtzahl der Exulanten nach Babel zu ermitteln. Es ist bereits berührt, daß man bei der ersten Deportation 10 000 resp. 8000 zählte, d.h. derer aus Jerusalem. Dem Anhange nach dürfen wir noch 3000 hinzufügen, nämlich derer vom Lande, also im ganzen 13 000 resp. 11 000. Von der zweiten Deportation kennen wir lediglich die Zahl der Exulanten vom Lande = 832. Wieviel sind aus Jerusalem deportiert worden? Das ist eben unbekannt. Es müssen ihrer viel, viel mehr als bei der ersten gewesen sein; denn wenn auch viele durch den Krieg und die Hungersnot umgekommen sind, so blieb doch eine große Zahl für die Deportation, teils solcher, welche zu den Chaldäern übergegangen waren, und teils solcher, die Nebusaradan bei der Einnahme Jerusalems zu Gefangenen gemacht und in Fesseln hatte schlagen lassen. Deutlich ist von beiden Klassen die Rede (Könige II, 25, 11). ךלמה לע ולפנ רשא םילפנה תאו ריעב םיראשנה םעה רתי תאו ןדארזובנ הלגה ןומהה רתי תאו לבב. Ebenso Jeremia (52, 15): רתי תאו ..םילפנה תאו ריעב םיראשנה םעה רתי תאו 'וגו הלגה ןומאה. Es sind eigentlich 3 Klassen aufgezählt: Überläufer, Vornehme (םעה רתי) und Geringere (ןומהה רתי). Denn unter םעה können hier nur die Optimaten und allenfalls auch die Krieger [347] gemeint sein, im Unterschied von ןומהה »der Menge«. Darunter sind auch die Sklaven, Nethinim und die Salomo-Sklaven (המלש ידבע ינב) zu verstehen, die ebenfalls ins Exil geführt wurden, wie in dem Verzeichnis der Rückkehrenden in Esra und Nehemia angegeben ist. In der zweiten Relation (Jerem. 39, 9): םעה רתי תאו םיראשנה םעה רתי תאו..םילפנה תאו muß statt des zweitmaligen םעה emendiert werden ןומהה. Wieviel betrug nun die Zahl dieser drei aus Jerusalem bei der zweiten Deportation verbannten Klassen? Oder wie viele sind überhaupt in allen drei Deportationen zusammengenommen deportiert worden? Die Zahl läßt sich annäherungsweise ermitteln.

Doch vorher muß der scheinbare Widerspruch in der Zahl der im Jahr 7/8 aus Jerusalem Deportierten gelöst werden. Es sind einmal 10 000 und das andere Mal nur 8000 angegeben. Indessen besteht auch hier kein Widerspruch. Bei der Spezifizierung werden genannt: 7000 Krieger und 1000 Artifices. Bei der Angabe von 10 000 sind aber, wie schon angedeutet, 3 Klassen aufgeführt, die zwei genannten und noch dazu םירשה, die Optimaten mit ihren Familien. Diese Klasse ergänzt die fehlende Zahl 2000. Es sind also aus Jerusalem das erstemal 10 000 deportiert worden: 7000 Krieger, 2000 Edle und 1000 Artifices. Vom Lande sind zur selben Zeit 3023 exiliert worden, also im ganzen 13 023. Von der zweiten Deportation kennen wir lediglich die Zahl der Exulanten vom Lande: 832. Die Zahl der Exulanten von Jerusalem, der Überläufer, der Vornehmen, der Krieger und der großen Menge (ןומהח) muß, so kann man voraussetzen, weit mehr als 10 000 betragen haben. Und diese Zahl läßt sich einigermaßen ermitteln. Sie läßt sich nämlich aus der Zahl der aus dem babylonischen Exil Zurückkehrenden statistisch, wenn auch nicht mathematisch genau ermitteln. Sie betrug nach dem Verzeichnis in Esra und Nehemia (auch bei Ezra Apocr.) im ganzen 42 360. Im Exile blieben die Deportierten vom 19. Jahre Nebuk. = 586 bis zum zweiten Jahre des Cyrus = 537 d.h. volle 50 Jahre. In diesem halben Jahrhundert hat sich die Zahl der Exulanten ohne Zweifel vermehrt. Daher 42 360 Zurückkehrende und noch eine Zahl x derer, welche in Babylonien zurückgeblieben sind. Wieviel müssen ursprünglich exiliert worden sein, um sich in einem halben Jahrhundert auf 42 360 + x zu beziffern? Diese Zahl kann nur statistisch eruiert werden, nämlich durch das normale Verhältnis der Geburten zu den Sterbefällen. Ein kompetenter Statistiker hat mir auf meine Anfrage mit großer Gefälligkeit folgende orientierende Antwort zugehen lassen.

»Frage. Wie groß muß die Minimalzahl einer Bevölkerung ursprünglich gewesen sein, wenn sie in 50 Jahren auf 42 360 Köpfe angewachsen ist?

1. Das Verhältnis der Geburten zur Bevölkerung schwankt in den verschiedenen Völkern zwischen 1: 20 und 40, durchschnittlich 1: 30 oder es werden auf 100 Lebende 3 geboren.

2. Das Verhältnis der Sterbefälle zur Bevölkerung schwankt viel mehr, man kann annehmen, zwischen 1: 25 und 55; beide Extreme sind aber ungewöhnlich. Für ein mittleres Geburtsverhältnis von 3.0% kann man ein mittleres Sterblichkeitsverhältnis von 2.5% als normal ansehen.

3. Hiernach würde 0.5% die normale jährliche Vermehrung einer Bevölkerung darstellen.

Die Bevölkerung des Preußischen Staates hat sich in den 24 Jahren von 1843-67 um durchschnittlich 0.89% jährlich vermehrt, von 1867-71 um durchschnittlich 0.68% jährlich vermehrt. Die deutsche Bevölkerung hat sich von [348] 1846-56 um durchschnittlich 0.46% jährlich vermehrt. Also würde auch hiernach obiges Normalmaß eine Mittelgröße darstellen.

4. Hat sich eine Bevölkerung in 50 Jahren durchschnittlich jährlich um 0.5% vermehrt, so hat sie sich in dem ganzen Zeitraum um 50 x 0.5% = 25% vermehrt.


100: 125 = x: 42360

x = 4236000/125 = 33888.«


Die Sterbezahl dürfte sich zwar im heißen Morgenlande höher stellen; allein dafür ist auch die Fruchtbarkeit größer, namentlich wenn Vielweiberei herrscht. Annähernd würde also die Zahl der Gesamtexulanten aller drei Deportationen 33 888 + x betragen haben. Dieses x kommt selbstverständlich der zweiten Deportation zugute. Denn die Zahl der ersten ist bekannt: 13 023. Diese, welche unter Jojachin exiliert wurden, blieben 10 Jahre länger im Exile, also 60 Jahre. Nach dem angegebenen Schema der Vermehrung 0.5% im Jahre ist diese Bevölkerung in 60 Jahren von 13 000 auf 16 900, gewachsen. Die Exulanten der dritten Deportation 23/24. Nebuk. blieben 5 Jahre weniger im Exile. Ihre Zahl von 745 hatte sich etwa auf 913 Köpfe vermehrt. Summe der 1. und 3. Deportation 16 900 + 913 = 17 813. Diese von der Gesamtsumme 33 888 + x abgezogen, blieben für die zweite Deportation 16 075 + x. Das x der zweiten Deportation kann nicht hoch genug gegriffen werden, denn sie kann unmöglich die erste nur um etwa 3000 überzählt haben, wenn man bedenkt, daß an Privatsklaven, Nethinim und Salomo-Sklaven mehr als 3000 exiliert wurden.

Übersichtlich würde sich die Zahl der Deportierten folgendermaßen ausnehmen.

Erste Deportation vom Jahre 7/8 Nebuk. = 597 vorchr. Zeit unter Jojachin 10 000 aus Jerusalem, 3023 vom Lande = 13 023.

Zweite Deportation vom Jahre 18/19 Nebuk. = 586 vorchr. Zeit unter Zedekia, etwa 15 423 + x aus Jerusalem, 832 vom Lande.

Dritte Deportation vom Jahre 23/24 Nebuk. = 581 vorchr. Zeit aus Jerusalem 0, vom Lande 745.

Bei welcher Gelegenheit die dritte Deportation stattgefunden hat, kann nicht zweifelhaft sein. Josephus bringt sie zwar mit dem Faktum der Eroberung Ägyptens durch Nebukadnezar in Verbindung. Als dieser im 5. Jahre nach der Zerstörung in seinem 23. Jahre gegen Cölesyrien Krieg geführt, Ammonitis und Moabitis besiegt, Ägypten unterworfen, dessen König getötet, habe er die in Ägypten wohnenden Judäer in Gefangenschaft nach Babylonien geführt (Altert. X, 9, 7). Allein dieses Faktum hat sich Josephus aus den Prophezeiungen Jeremias und Ezechiels zusammengestellt, daß sich nämlich an den nach Ägypten gegen Jeremias Warnung ausgewanderten Judäern die Vorausverkündigung dieser Propheten erfüllt habe: καὶ ταῠτα συνέβƞ. Die 745 Exulanten der dritten Deportation sollen also, nach seiner Darstellung, nicht aus Judäa, sondern aus Ägypten transportiert worden sein. Das alles ist aber seine Kombination und hat keine geschichtliche Basis. Diese Deportation ist vielmehr nach der Appendixnotiz ebenso, wie die beiden vorangegangenen, aus Judäa direkt erfolgt. Es ist dabei im Texte ausdrücklich angegeben, daß Nebusaradan sie exiliert habe (Bd. II. 1. Hälfte, S. 377). Diese Deportation steht vielmehr im engsten Zusammenhange mit Gedaljas Ermordung. Die Mörder haben nicht bloß diesen und sein Gefolge, sondern auch die chaldäische Besatzung umgebracht. [349] Und diese Untat durfte Nebukadnezar nicht ungeahndet lassen. Er sandte also wohl Nebusaradan nach Judäa, um den Rest der Judäer ebenfalls zu deportieren. Daraus folgt, daß Gedaljas Statthalterschaft, nicht wie fast alle Historiker annehmen, einige Monate, sondern fünf Jahre gedauert hat, von Nebukadnezars 19. bis zu dessen 24. Jahre. Vergl. Frankel-Graetz, Monatsschrift, Jahrg. 1870, S. 268 f.


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1902], Band 2.2, S. 345-350.
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